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Pressemitteilung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm
28. Juni 2010


Bedarf für Nachtflug zweifelhaft
Nachtflugprotagonisten verlieren sich in wolkigen Aussagen


Am 24.6 wurde in Frankfurt die Initiative „Die Fracht braucht die Nacht“
von Fluggesellschaften, Spediteuren und ihren Verbänden gegründet;
anschließend fand eine Konferenz statt. Auch Vertreter der
Bundesvereinigung gegen Fluglärm nahmen an der Konferenz teil.

Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Helmut Breidenbach,
zog das Fazit, dass es den Protagonisten nicht gelungen ist, überzeugend
die Notwendigkeit von nächtlichen Flugbewegungen – insbesondere auf dem
Frankfurter Flughafen – darzulegen. Vielmehr entstand der Eindruck, dass
es den Frachtflugbetreibern nur um optimale Kapazitätsausnutzung geht –
auf dem Rücken der von Nachtflug Betroffenen. Es geht dabei im
wirtschaftlichen Ergebnis um nicht mehr als zweistellige Millionenbeträge
- „Peanuts“ in Relation zu den Milliardenwerten, die auf dem Luftweg
transportiert werden.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm bezweifelt den von der
Luftfahrtwirtschaft vorgetragenen Bedarf für nächtliche Starts und
Landungen. Für besonders dringende Fracht bietet eine Lufthansa
Cargo-Tochter ihre Leistungen unter dem Werbespruch „Overnight ist von
gestern - Time-Matters liefert noch heute“ an. Generell sind die
Transportzeiten bei Nutzung der Beilademöglichkeiten von
Passagiermaschinen, die tagsüber starten und landen, kürzer.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm verweist darauf, dass sich
Frachtflüge am Frankfurter Flughafen recht gleichmäßig über den Tag
verteilen und nur ein Teil der Ziele mit Nachtflügen angeflogen werden;
offensichtlich ist der Hintergrund des Angebots nächtlicher Frachtflüge
nicht eine Nachfrage speziell nach Nachtflügen, sondern Ergebnis einer
wenig auf die Belange der Betroffenen Rücksicht nehmenden Umlaufplanung.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im interkontinentalen
Frachtflugverkehr mit Flugzeiten über 8 Stunden Nachtflug auch bei
weitgehenden Betriebsbeschränkungen an den angeflogenen Flughäfen
weiterhin möglich ist; mit einer geschickten Umlaufplanung sollte es
daher möglich sein, ohne Reduzierung der Flugstundenzahl auf nächtliche
Starts und Landungen zu verzichten.

Bemerkenswert ist, dass die Deutsche Post bereits vor Jahren den
Nachtpostflugverkehr über Frankfurt eingestellt hat – die notwendige
Servicequalität erreicht sie auch bei Transport auf dem Landweg.
Im touristischen Charterverkehr haben derzeit Reisende keine Möglichkeit,
die Abflugzeiten verbindlich zu vereinbaren; Reiseveranstalter nutzen die
Situation aus, um Urlauber ohne ihre Zustimmung mit einem Nachtflug zu
befördern. Derzeit prüft die Bundesvereinigung, ob nicht aufgrund
europarechtlicher Vorgaben die Angabe verbindlicher Abflugzeiten im
Reisevertrag erforderlich ist; sie geht dabei davon aus, dass nur wenige
Urlauber sich freiwillig auf einen Nachtflug einlassen würden.
Übrigens verzichten die hoch profitablen Billigfluggesellschaften Ryanair
und Easyjet freiwillig auf die Nutzung gegebener Flugmöglichkeiten in der
Kernnacht an den Flughäfen Frankfurt-Hahn und Berlin-Schönefeld; gerade
dies konterkariert die angebliche Notwendigkeit von Nachtflügen im
Passagierverkehr.

Speziell in Frankfurt und München stellen die mit schweren und daher sehr
lauten Flugzeugen in der späten Nacht (vor 6 Uhr) ankommenden
Interkontinentalflüge ein weiteres Nachtflugproblem dar. Angeblich
erfolgen diese Ankünfte in der Nacht, damit Reisende am frühen Morgen
startende Anschlussflüge erreichen können. Tatsächlich starten aber nur
ganz wenige Flüge der Star-Alliance vor 7 Uhr – die nächtlichen Ankünfte
führen für viele Reisende zu unnötig langen Flughafenaufenthalten.
Zu würdigen ist auch, dass der vom Fluglärmschutzgesetz gewährte Schutz
unzureichend ist. Die Schutzzonen sind zu klein, um alle Betroffenen
verlässlich vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen; in den
Schutzzonen ist das Maß des Schallschutzes viel zu gering, um einen
erholsamen Schlaf sicherzustellen.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm sieht keine Veranlassung, einer
erleichterten Genehmigung von Nachtflug zuzustimmen. Sie wird weiterhin
an die Politiker appellieren, ihrer Verantwortung für die Gesundheit, die
berufliche Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der betroffenen Bürger
gerecht zu werden.

Rückfragen an

Helmut Breidenbach, Tel. 0176 61525281
Präsident

Berthold Fuld, Tel. 06172 928928 od. 0178 2 928928
Vizepräsident

--
Dr. Berthold Fuld
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Anschrift der Geschäftsstelle:
40210 Düsseldorf, Grupellostr.3
Telefon (0211) 668 5071, Fax (02 11) 668 5073


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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr