Frankfurt, den 27. November 2004
BUND wird gegen die A380-Werft
klagen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) wird unmittelbar nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses
Klage gegen den Bau der A380-Werft am Frankfurter Flughafen erheben
und die sofortige Vollziehbarkeit der Rodungs- und Baugenehmigung
durch einen Eilantrag außer Kraft setzen lassen bis das
Verfahren in der Hauptsache entschieden ist. Der Umweltver-band
rechnet sich wegen der zahlreichen Rechtsverletzungen sehr gute
Erfolgsaussichten aus.
Gegen die Genehmigung der A380-Werft, mit
der nach den Antragsunterlagen der Fraport AG keine Arbeitsplätze
geschaffen werden, sprechen u. a. folgende Gründe:
- Das Genehmigungsverfahren wurde rechtswidrig vom Gesamtausbau
abgetrennt.
- Es bestehen sogar Alternativstandorte innerhalb des Flughafenzauns.
- Für das privatnütztige Vorhaben gilt kein Gemeinwohl.
- Bannwald darf nur für gemeinnützige Vorhaben gerodet
werden.
- Das nationale und das europäische Naturschutzrecht stehen
der Genehmigung in vielen Punkten entgegen.
Die A380-Werft, für deren Errichtung auch eine Verlegung
der Okrifteler Straße notwendig ist, wird die Bestände
des Hirschkäfers, der Bechsteinfledermaus und des in Hessen
sehr seltenen Lebensraumtyps „Alte Eichen auf Sandboden“
schädigen. Die Arten und der Lebensraum genießen einen
besonders hohen Schutz, weil sie Teil des FFH-Gebietes „Mark-
und Gundwald zwischen Walldorf und Rüsselsheim“ sind.
Zahlreiche weitere geschützte Tierarten, wie die Zauneidechse
oder die Fledermausart „Kleiner Abendsegler“, würden
ebenfalls geschädigt. Unzulässig sind nach Meinung des
BUND auch die drohenden Beeinträchtigungen für die Vogelwelt,
die im Mark- und Gundwald nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt
ist.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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