[14. Juli 2005]
Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung
des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (LEP) fertiggestellt.
Mit der Änderung soll der geplante Flughafenausbau mit einer
Nordwestbahn und dem Terminal 3 als Ziel der Landesplanung rechtssicher
festgeschrieben werden. Nach der neuen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie
ist für den neuen Landesentwicklungsplan eine Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgeschrieben. Der Entwurf liegt deshalb vom 27.06.2005 bis 26.09.2005
in allen hessischen Kommunen zur Einsicht aus. Jeder, der will,
- nicht nur Kommunen und Verbände, sondern auch Bürgerinnen
und Bürger - kann zu dem Plan eine Stellungsnahme einreichen.
Die Planungsunterlagen sind außerdem im Internet verfügbar:
www.dfld.de
Eine Änderung der Landesentwicklungsplans
war notwendig geworden, nachdem der Hessiche Verwaltungsgerichtshof
in seinem Urteil vom 16.08.2002 die Sätze im Plan, in denen
der Ausbau des Frankfurter Flughafens verbindlich festgeschrieben
wurde, für nichtig erklärt hatte.
Die Stellungnahmen müssen
bis zum 26. September 2005 an das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden, geschickt
werden.
Achtung: Bei der Stellungnahme handelt es
sich - zumindest bei Privatpersonen - um eine Meinungsäußerung,
nicht um eine rechtlich bedeutsame "Einwendung" wie
beim Planfeststellungsverfahren - ähnlich wie bei einem Bebauungsplan.
Klagen gegen den LEP sind für Privatpersonen wahrscheinlich
nicht möglich. Als Ausdruck unseres Protestes gegen die geplante
Flughafenerweiterung sollte die Möglichkeit zur Abgabe einer
Stellungnahme trotzdem genutzt werden. Als Grundlage für
eine persönliche Stellungnahme kann dabei die Einwendung,
die man im Planfeststellungs-verfahren abgegeben hat, genutzt
werden.
(Text nach: www.flughafen.unser-forum.de)
Das Bündnis der Bürgerinitiativen
und der BUND haben gemeinsam einen Aufruf zur Abgabe von Stellungnahmen
in der Angelegenheit verfaßt.
Anschreiben
BBI und BUND
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