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Verhandelt wird über die Klage einer Aktivistin, diese zielt auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme hin.
In der Nacht zum 6. Februar 09 wurden AktivistInnen von männlichen Polizisten gewaltsam aus ihren Zelten herausgezerrt. "Personalienkontrolle" hieß es. Obwohl die Betroffenen bereits ca. zwei Stunden zuvor kontrolliert worden waren und ihre Zelte unter Polizeibewahrung aufgeschlagen hatten. Es ging darum, ein kleines Camp in der Nähe vom See aufzubauen, für die Menschen die keine Bleibe mehr hatten, nachdem sie einen Platzverweis für das Gebiet der eigentlichen Waldbesetzung erhalten hatten - zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Mahnwache außerhalb des Campes.
Eine Person erlitt auf Grund dieses nächtlichen Überfall einen starken psychologischen Schock - daher wurde versucht, die Polizei mit einer Klage zumindest in Erklärungsnot zu dringen. Sie muss merken, dass Willkürmaßnahmen seitens der Betroffenen nicht unbeantwortet bleiben. Die Polizei leugnete zunächst den ganzen Vorfall.
Die Polizei hat nun die nächtliche Kontrolle eingeräumt - immerhin. Sie versucht aber ihre Beamten zu decken und lügt in ihren Stellungnahmen ohne Ende.... die Beamten seien freundlich und geduldig gewesen, hätten keine Frau aus ihrem Schlafsack herausgerissen (gut, dann ist die Klägerin keine Frau), seien nicht ins Zelt eingedrungen - die AktivistInnen haben sicherlich Halluzinationen, der Reißverschluss vom Zelt und vom Schlafsack muss von selbst kaputt gegangen sein.
Aussage der Polizei gegen Aussage von AktivistInnen... raten wir mal wem die Richter am ehesten glauben... Aus diesem Grund ist nicht mit einem Erfolg der Klage zu rechnen. Das Gerichts hat es auch bereits signalisiert, indem es der Klägerin die Prozesskostenhilfe verweigerte und für die Hauptverhandlung ein einziger Polizeizeuge geladen hat, obwohl die Klägerin eigene Zeugen genannt hat. Hinzu kommt, dass das Gericht womöglich das nachträgliche Feststellungsinteresse verneinen wird, unter dem Motto, die Klägerin selbst stand nicht unter Schock, also wurde sie von der Maßnahme nicht beeinträchtigt.
Zusätzlich zu der Klage wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten eingereicht. Die verantwortlichen Polizisten müssen sich immerhin mit dem Vorfall etwas auseinandersetzen und können sich überlegen, ob die Maßnahme es Wert war. Mehr ist nicht zu erwarten. Im Widerstand haben aber kleine Schritte auch ihre Bedeutung.
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