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Bürgerbegehren gegen Waldverkauf

Außerdem wurde beim Verwaltungsgericht in Darmstadt in einem Eilantrag beantragt, dem Magistrat Kelsterbach im Wege der einstweiligen Anordnung für den Fall einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 9. 2. 09 zu der Magistratsvorlage zu untersagen, vor Ablauf der Frist des Bürgerbegehrens den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung zu vollziehen, insbesondere
1. mit der Fraport keinen Vertrag abzuschließen
2. die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß nicht zurückzunehmen
3. die Klage gegen den Beschluß des RP zur vorzeitigen Besitzeinweisung nicht zurückzunehmen.

Wir erinnern daran:
Die Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin hat in den Jahren 2007 und 2008 in mehreren Beschlüssen den Magistrat beauftragt, alle Rechtsmittel der Stadt gegen den Flughafenausbau auszuschöpfen. Die Antragsgegnerin hat gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 Verwaltungsklage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, über die noch nicht entschieden worden ist. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch den 11. Senat die Hauptverhandlung in diesem Klageverfahren für Frühjahr 2009 terminiert. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf Antrag AG durch Beschluss vom 23.12.2008 die Fraport in den Besitz des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Teiles des vorgenannten Waldes eingewiesen. Gegen diesen Beschluss hat die Antragsgegnerin Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht, über die ebenfalls noch nicht entschieden ist.

Die Kelsterbacher Initiatoren des Bürgerbegehrens brauchen Geld und Unterstützung beim Sammeln der Unterschriften!

Konto: Eleonore Wagner (Vertrauensperson), Stichwort "Bürgerbegehren"
Konto-Nr. 610 155 0042 bei der Frankfurter Volksbank (BLZ 501 900 00)   

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr